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Polizeigesetz Baden-Württembergs

Im Rahmen des Polizeigesetzes werden der Landespolizei erweiterte Rechte eingeräumt, die dem allgemeinen Trend folgend die Bürgerechte weiter einschränken, die gebotene Trennung von Polizei und Geheimdiensten weiter verwischen und die Befugnisse für präventive Ermittlungen ohne konkreten Tat- bzw. Bedrohungsverdacht ausbauen.

Dieses Gesetz zeigt wieder den politischen Willen, in kleinen Schritten die Unschuldsvermutung durch einen Generalverdacht abzulösen und die verdachts- und anlasslose Überwachung zur Abwehr einer abstrakten Gefahr zum Prinzip zu erheben.

Quellen: Stuttgarter Zeitung

GPFWiki: Polizeigesetz Baden-Württembergs (last edited 2008-04-16 07:58:23 by proxy2)


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